Willkommensbonus Sportwetten 2026 in der Schweiz: was übrig bleibt

Updated Oktober 2026
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Wer in der Schweiz mit Sportwetten anfängt und nach einem «Willkommensbonus» sucht, stösst rasch auf zwei Welten. Auf der einen Seite die zwei zugelassenen Veranstalter, Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, beide mit einer Bewilligung der Gespa, mit schmalen Aktionen und harten Bedingungen. Auf der anderen Seite eine Flut ausländischer Marken, die in der Schweiz nicht bewilligt sind und mit grosszügigen Bonuspaketen werben, deren Schutzmechanismen hier aber nicht greifen.

Eine kleine Schachtel mit Schleife steht auf einem Fensterbrett, dahinter ein grauer Wintertag.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: 19. Oktober 2026 – geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Was in dieser Übersicht abgehakt wird: ein nüchterner Blick auf den Inhalt von Neukundenangeboten, die rechtliche Einordnung der Boni in der Schweiz, der Stand der Marktangebote, der Spielerschutz vor jedem Bonus, eine Rangliste mit Einsatzgrenzen und Zahlungsweg sowie eine ausführliche Rechnung am Beispiel eines echten Schweizer Angebots.

Die zehn geprüften Anbieter im Überblick

Wer bei welchem Anbieter mit welcher Bewilligungslage spielen kann – eine erste Übersicht, in der Reihenfolge, in der sie auch ausführlicher dargestellt werden.

Ein Dorfplatz mit steinernem Brunnen liegt am Vormittag still da, die Läden ringsum sind noch geschlossen.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben.
Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter / angegebene Lizenz
Swisslos Sporttip Gespa-Bewilligung (Grossspiel) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft
Loterie Romande Jouez Sport Gespa-Bewilligung (Grossspiel) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
HornetBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert
bet365 keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert
BassBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert
Sportaza keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert
BetPanda keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung Lizenz nicht etabliert

Eine Spalte, die hier bewusst fehlt, ist die Höhe des Bonus. Für die zwei bewilligten Anbieter lässt sie sich seriös nicht in einer einzigen Zahl fassen, weil sie stark vom Wettverhalten abhängt und jedes Angebot eigene Bedingungen hat. Für die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung gilt: was sie an «100 % Bonus» oder «Gratiswette» in ihren Bedingungen nennen, hat hier keine Schutzwirkung.

Was die Begriffe «Willkommensbonus» und «Gratiswette» in der Schweiz bedeuten

In der Werbung ausländischer Anbieter klingt «Willkommensbonus» nach einem Geschenk auf das eigene Konto. In der Schweiz sieht das Bild anders aus. Das Geldspielgesetz (BGS) untersagt Gratisspiele und Gratisguthaben ohne vorgängige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. 2025 hat die Gespa der Loterie Romande 24 solcher Zustimmungen und Swisslos deren 8 erteilt – ein klar begrenztes Kontingent, kein offener Markt.

Eine Brille liegt auf einem leeren Blatt Papier neben einem Bleistift und einem Radiergummi.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Drei Punkte, die jeder verstehen muss, bevor er eine Aktion annimmt:

Das ist kein Detail. Wer aus dem Ausland gewohnt ist, dass ein Bonus von 100 Franken bedeuten kann «100 Franken zusätzlich auf das Konto», muss hier umdenken: die meisten Schweizer Aktionen sind gewinnsteigernde Erhöhungen oder kurze Spielguthaben, oft zeitlich eng befristet.

Die Rechtslage: warum ausländische Lizenzen in der Schweiz nichts zählen

Das Geldspielgesetz (SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) ordnet die Online-Sportwette als Grossspiel ein und unterstellt sie der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder einem anderen Land hat hier keine Wirkung.

Ein Treppenhaus aus hellem Stein führt in einem Altbau nach oben, Licht fällt durch ein hohes Fenster.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Die Schweiz hat den Kreis der Veranstalter für Grossspiele gesetzlich auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Swisslos deckt die Deutschschweizer Kantone sowie das Tessin und Liechtenstein ab; die Loterie Romande betreut die sechs Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer umzieht, wechselt das Produkt. Wer kein Wohnrecht im entsprechenden Vertragsgebiet hat, kann sich nicht online registrieren.

Die Konsequenz für jede Marke, die in dieser Übersicht ohne Schweizer Bewilligung steht: ihr Angebot richtet sich nach ihrem Heimatrecht. Das Bundesrecht kennt keine Anerkennung. Wer dort ein Konto eröffnet, spielt ohne Schweizer Spielsperre, ohne Schweizer Datenschutz und ohne Schweizer Aufsicht. Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains – Schweizer Telekom-Anbieter sperren diese Adressen auf DNS-Ebene, die Liste umfasste Ende 2025 671 Domains. Die Sperre kann umgangen werden, das macht sie rechtlich nicht wirkungslos: was durch die Sperre fällt, ist Werbung und Vertrieb in der Schweiz. Was bleibt, ist die persönliche Entscheidung gegen das Gesetz.

Eine weitere Konsequenz: Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist in der Schweiz verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft werden. Wer «Willkommensbonus»-Werbeanzeigen auf Schweizer Kanälen sieht, sieht meistens Werbung, die hier nicht erlaubt ist.

Spielerschutz: warum Limiten vor jedem Bonus stehen müssen

Bevor in der Schweiz eine einzige Wette läuft, gilt der Spielerschutz. Die Gespa schreibt für Online-Sportwetten ein verifiziertes Konto vor, mit Ausweis und Adressprüfung. Minderjährige sind ausgeschlossen, das Mindestalter liegt bei 18. Pro Person ist nur ein Konto zulässig.

Eine Bank am Seeufer steht unter einem Baum, auf dem Wasser spiegelt sich der bewölkte Himmel.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Vor der ersten Wettabgabe müssen Spielende eigene Verlustlimiten setzen, und zwar für 1, 7 und 30 Tage. Bei Swisslos liegt die Obergrenze für volljährige Spielende bei CHF 9’999 für die längste Periode, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite greift sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite auf 30 Tage.

Was das mit dem Willkommensbonus zu tun hat: er kommt nie zuerst. Wer seine Limiten noch nicht gesetzt hat, kann überhaupt keine Aktions- oder Bonusfunktion nutzen. Wer sich selbst sperrt, bekommt weder Gratisspielguthaben noch einen Bonus auf eine spätere Wette. Eine Spielsperre lässt sich in der Schweiz produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen; eine unbefristete Sperre wird ins schweizweite Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos im Fürstentum Liechtenstein. Die Aufhebung ist frühestens nach drei Monaten möglich, mit einer spezialisierten Stelle. Das schweizweite Sperrregister gilt unabhängig davon, welche Marke eine Person aufrufen würde – kein Schweizer Anbieter kann eine gesperrte Person spielen lassen.

Für Leserinnen und Leser heisst das: Bonus-Aktionen sind nicht «on top» des Schutzes, sondern laufen nur mit ihm. Werbung für Boni an Minderjährige oder an gesperrte Personen ist nach Art. 74 BGS verboten.

Aktionen und Bonuslogik: was die zwei Schweizer Veranstalter wirklich anbieten

Inhaltliche Details zu den Aktionen von Swisslos und Loterie Romande – soweit sie nennen, was sie haben, und soweit sich die Bedingungen überprüfen lassen.

Über einem Alpental liegt ein Nebelmeer, aus dem einzelne Gipfel herausragen.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Sporttip-Kombiboost: ein Prozentsatz zusätzlich auf den Nettogewinn

Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, für Prematch-Wetten, Live-Wetten und Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen. Jede einzelne Voraussage muss eine Quote von mindestens 1.50 haben. Der Bonus wird auf den Nettogewinn des Wettscheins aufgeschlagen, nicht auf den Einsatz. Die Stufen sind fest vorgegeben: 5 % Bonus bei vier qualifizierenden Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn.

Das ist im Kern eine gewinnsteigernde Erhöhung. Sie kostet nichts extra, bringt ohne Treffer aber auch nichts. Der Boost ist limitiert: ein konkreter Höchstbetrag pro Erhöhung und allenfalls eine Begrenzung, wie viele solcher Wetten ein Wettender gleichzeitig nutzen darf. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost, das heisst: wer vorzeitig aussteigt, verliert nicht nur die mögliche Erhöhung, sondern auch den ursprünglichen Wettgewinn kann sinken.

Ein Bahnübergang mit gesenkter Schranke liegt im Morgennebel, kein Zug ist in Sicht.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Eine bemerkenswerte Eigenschaft: der Boost ist «sticky», was bedeutet, dass die Erhöhung an den ursprünglichen Wettgewinn gebunden bleibt. Wer bei einem laufenden Spiel per Cash-Out aussteigt, verzichtet auf den Boost, da er nur bei vollständigem Ablauf der Wette ausgezahlt wird. Zusammen mit der Mindestquote 1.50 ist das ein Mechanismus, der vor allem für Wettende mit einer gefestigten Auswahl sinnvoll ist – wer ohnehin mehrere Partien kombiniert, holt sich den Bonus, ohne das Risiko zu erhöhen.

Sporttip-Quoten- und Profitboosts: einmalig pro Person

Neben dem Kombiboost gibt es bei Sporttip zwei weitere Erhöhungsformen:

Beide Boosts sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Diese zwei Boosts sind vergleichsweise eng gefasst – sie sind keine Dauerbausteine, sondern punktuelle Anreize auf konkrete Spiele.

Loterie Romande: das Beispiel «Patinoires et Stades»

Die Loterie Romande hat in der Wintersaison 2025/26 die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» angeboten. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen nach Erhalt den in den Stadien der National League verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Was hier lehrreich ist: Es war kein klassischer «Willkommensbonus», sondern eine Aktionsmechanik, die an Stadionbesuche gebunden war. Wer das Konto eröffnete und gleichzeitig zu Hause blieb, bekam nichts. Die Auszahlung war explizit ausgeschlossen – was den Gewinn aus diesem Guthaben betrifft, fliesst er auf das Wallet und kann dort eingesetzt, aber nicht als Bargeld transferiert werden.

Was Loterie Romande sonst noch an Aktionen zeigt

Die Loterie Romande nutzt das ganze verfügbare Kontingent an Zustimmungen für Gratisspiele und Gratisguthaben. Die Promotion-Mechaniken sind vielfältig, aber immer an spezifische Bedingungen geknüpft: Aktionszeiträume, anlassbezogene Codes, Gültigkeitsdauer des Guthabens und ein klarer Vermerk «nicht auszahlbar» für das Aktionsguthaben selbst. Wer bei der Loterie Romande «Aktionen» aufruft, sieht die laufenden Angebote; eine pauschale Neukundengutschrift wie «100 % bis CHF 200» ist im Bild der Bewilligung nicht vorgesehen.

Einzahlungen und Auszahlungen, die bei jeder Aktion mitzudenken sind

Bevor eine Aktion überhaupt Rolle spielt, ist der Zahlungsweg relevant:

Wer einen Bonus in eine Auszahlung ummünzen will, muss verstehen: der Bonus selbst bleibt beim Anbieter, ein Gewinn aus dem Bonus wandert ins Wallet und ist dort weiterhin Aktionsguthaben, das nicht ausgezahlt werden kann. Die «Belohnung» ist ein zusätzlicher Spielraum, nicht ein zusätzliches Bankkonto.

Zahlungen, Steuern und Schutzmechanismen: die harten Rahmenbedingungen

Welche Zahlungsmittel in der Schweiz tatsächlich zum Einsatz kommen

In der Schweiz ist die Zahlungswelt klar reguliert. Auszahlungen gehen ausschliesslich auf ein im eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es nicht. Eine Kreditierung an Spieler, also der Einsatz auf Pump, ist verboten.

Bei den beiden Schweizer Veranstaltern heisst das praktisch: Wer ein Konto eröffnet, lädt das Wallet per Bank- oder Postverbindung oder mit einem Einzahlungsschein. Die Verfügbarkeit bestimmter Zahlungsmarken ist Sache jedes Anbieters. Die Schweizer Anbieter setzen auf wenige, klar zugeordnete Kanäle – PostFinance Pay ist bei Swisslos integriert, bei Loterie Romande sind die bekannten Schweizer Bank- und Postverbindungen gangbar.

Es gibt kein von Schweizer Banken gegen ausländische Wettanbieter verhängtes Zahlungsverbot. Banken oder Kartenherausgeber blockieren Zahlungen an nicht bewilligte Sportwetten nicht systematisch. Wer also aus eigener Initiative an einen ausländischen Anbieter zahlt, kann das tun, weil kein Sperrmechanismus dazwischen liegt. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Feststellung: Es gibt keinen technischen Schutz, der die rechtliche Seite ersetzt.

Steuern auf Gewinne aus Schweizer Veranstaltern

Auf Gewinne aus bewilligten Grossspielen fällt in der Schweiz grundsätzlich keine Einkommenssteuer an, solange die Gewinne unter dem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn bleiben. Der Bund hat die Schwelle zum 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 angehoben (2025 lag sie bei CHF 1’070’400). Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich von diesem Bundeswert – die Faustregel lautet daher «je nach Kanton». Liegt der Gewinn über dem Freibetrag, werden 35 % Verrechnungssteuer abgezogen, die Spielerinnen und Spieler über die Steuererklärung zurückholen können.

Für die allermeisten Wetten gilt: kein steuerpflichtiger Gewinn, keine Verrechnungssteuer. Eine typische Sportwette liegt um Grössenordnungen unter jeder Freibetragsschwelle.

Für Gewinne aus ausländischen Anbietern greift die Schweizer Verrechnungssteuer nicht, weil der Anbieter sie nicht abführen würde. Was bleibt, ist die kantonale Einkommenssteuer: Der Kanton Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen ohne Rücksicht auf die Höhe als voll steuerbares Einkommen. Andere Kantone handhaben das unterschiedlich. Das ist keine Überraschung, die man sich im Nachhinein abholen sollte: Wer im Ausland spielt, muss die eigene kantonale Praxis kennen.

Werbung: was in der Schweiz an Boni kommuniziert werden darf

Art. 74 BGS regelt Werbung. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, muss den Schutz Minderjähriger beachten und darf nicht an gesperrte Personen gerichtet sein. Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten. Wer im Schweizer Internet Werbung sieht, die einen «100 % Bonus» für eine ausländische Marke anpreist, sieht in der Regel Werbung, die hier nicht erlaubt ist.

Eine Eigenheit: Es gibt keine gesetzliche Sperrstunde, zu der Werbung in der Schweiz verboten wäre. Eine tageszeitliche Beschränkung für Glücksspielwerbung existiert nicht. Was zählt, sind Inhalt und Zielgruppe. Konsequenz: Werbekanäle im Schweizer Internet tragen diese Verantwortung selbst. Verstösse können mit Bussen bis zu CHF 500’000 geahndet werden.

Die Kostenrechnung: was ein Sporttip-Kombiboost tatsächlich bringt

Die Vorgabe ist klar: Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus wird auf den Nettogewinn aufgeschlagen, nicht auf den Einsatz. Das ist die Mechanik, an der jede Werbung gemessen werden muss.

Eine Beispielrechnung mit vier Voraussagen zu Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einem Einsatz von CHF 10. Wer vier Voraussagen trifft, sieht eine Gesamtquote von 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Der Bruttogewinn wäre 10 × 9’792 = CHF 97.92. Der Nettogewinn (Gewinn ohne Einsatz) liegt bei CHF 87.92. Der Kombiboost bringt in der Stufe «4» genau 5 % zusätzlich auf diesen Nettogewinn: CHF 87.92 × 0.05 ≈ CHF 4.40. Der ausbezahlte Betrag wäre also etwa CHF 102.32, eine Steigerung um die besagten 5 % auf den Nettogewinn.

Wer mit 7 Voraussagen arbeitet und alle trifft, sieht eine deutlich grössere Steigerung: Der Bonus springt auf 20 %. Das klingt gross, der zu erwartende Aufwand pro Wettschein ist allerdings ebenfalls gross – 7 Voraussagen müssen alle sitzen. Wer sich in diesem Markt bewegt, weiss: die Trefferquote sinkt mit jeder zusätzlichen Voraussage, und die Volatilität des Ergebnisses nimmt zu.

Drei Beobachtungen, die sich aus dieser Mechanik ergeben:

Der Boost ist ehrlich, klein, und an klare Bedingungen geknüpft. Er kostet den Anbieter wenig und bringt den Wettenden wenig, wenn er diszipliniert spielt. Eine pauschale Empfehlung, jede erdenkliche Erhöhung mitzunehmen, lässt sich daraus nicht ableiten.

Wo die Kosten lauern: Cash-Out und die Spielregeln

Der Cash-Out bei Sporttip funktioniert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der ausbezahlte Betrag ist tiefer als der mögliche spätere Wettgewinn – das ist der Geschäftsmechanismus. Swisslos kann Cash-Out jederzeit ändern und muss ihn nicht für alle Wetten anbieten. Bei einem Cash-Out verfällt der Kombiboost.

Eine andere Kostenstelle: die Einsatzgrenze. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Eine Wette über dieser Limite wird nicht angenommen – wer mit dem Bonus spielen will, kann nicht in beliebiger Höhe «verdoppeln».

Die Spielregeln enthalten noch eine praktische Eigenheit: voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung können nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt der Anbieter eine solche Kombination versehentlich ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer hier trickst, verliert am Tisch.

Schliesslich die Zeitschiene: ein Gewinn verfällt, wenn er nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird. Bei verweigerter Auszahlung ist eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Praktisch heisst das: Wetten mit langer Laufzeit verlangen Disziplin auf der eigenen Seite, nicht nur beim Buchmacher.

Die Rangliste der zehn Anbieter: was die Lesenden hier erwartet und woran sie erkennt, was fehlt

Die folgende Rangliste zeigt die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter zuerst, dann die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Was hier bewusst weggelassen wird: eine Rangnummer auf einer Skala von 1 bis 10. Eine Rangnummer würde eine Vergleichbarkeit suggerieren, die in der Schweiz zwischen einem zugelassenen Anbieter und einem nicht zugelassenen Anbieter nicht existiert. Die sinnvolle Frage ist nicht «wer ist besser», sondern «wer darf hier was und zu welchem Preis».

Fünf Holzstäbe unterschiedlicher Länge liegen im Licht einer Lampe nebeneinander auf einer Werkbank.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Die folgenden Profile sind nach dem gleichen Schema aufgebaut: Bewilligungslage, Aktionen und Bonuslandschaft, Zahlungsweg, Spielerschutz und Verlustlimiten, sowie ein abschliessendes Urteil, was der Anbieter dem Lesenden tatsächlich bringt oder eben nicht.

Swisslos Sporttip

Swisslos ist die interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip ist eines der zwei in der Schweiz zugelassenen Sportwettenangebote und wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR und ZG sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Eine Online-Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz im Vertragsgebiet und kein Bestehen einer Spielsperre. Die Daten werden aus einem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Die Aktionen sind schmal: der Kombiboost auf den Nettogewinn (5 % bis 100 %, je nach Anzahl qualifizierender Voraussagen), Quotenboosts auf Prematch-Einzelwetten und Profitboosts auf den Nettogewinn eines definierten Sportereignisses. Alle Boosts sind pro Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei Cash-Out verfällt der Boost. Sporttip bietet Live-Wetten, Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung sowie einen Bet-Builder für abhängige Voraussagen derselben Sportveranstaltung.

Die Zahlungswege umfassen das Swisslos-Wallet mit Aufladung per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein ab CHF 20, eine 30-Tage-Grenze von CHF 10’000 und eine maximale Wallet-Balance von CHF 9’999. PostFinance Pay ist als Zahlungsart verfügbar, mit Bestätigung in der PostFinance App. Auszahlungen erfolgen innert 5 bis 10 Arbeitstagen, zweimal jährlich kostenlos, ab dem dritten Mal mit möglicher 3-%-Kommission.

Spielerschutz: vor der ersten Wettabgabe sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich; eine unbefristete Sperre gilt im schweizweiten Register und damit auch für Casinos und Online-Casinos in Liechtenstein.

Das Urteil: Der einzige Anbieter im Vergleich, der in der Deutschschweiz bewilligt ist und auf den die Schweizer Spielregeln in vollem Umfang angewendet werden. Wer im Vertragsgebiet wohnt, hat keine echte Alternative, wenn er innerhalb des Schweizer Rechts wetten will – alle anderen Marken in dieser Liste sind ohne Bewilligung. Die Aktionen sind klein und an Regeln gebunden, aber sie sind ehrlich, nachvollziehbar und fallen nicht unter die Rubrik «Gratisguthaben ohne Bedingungen».

Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch)

Die Loterie Romande organisiert «Jouez Sport» als Pendant zu Sporttip für die Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Das Unternehmen hat seinen Sitz an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz mit 221 Mitarbeitenden. Die Online-Registrierung erfordert Wohnsitz im Vertragsgebiet und mindestens 18 Jahre.

Aktionen sind vielfältig, aber anlassbezogen – ein laufendes Beispiel war «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben gegen Code-Eingabe aus den Stadien der National League, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 pro 30 Tage und eine maximale Wallet-Balance von CHF 10’000 beschränkt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden auf das Wallet gebucht, Gewinne darüber auf das angegebene Bankkonto überwiesen. Auch hier gilt: Aktionsguthaben ist nicht auszahlbar.

Spielerschutz ist analog zu Sporttip ausgestaltet, mit Verlustlimiten und Spielsperrmechanismen. Die Loterie Romande wickelt ihre Spielsperren ebenfalls über das schweizweite Register ab.

Das Urteil: Für Westschweizerinnen und Westschweizer die einzige bewilligte Online-Adresse, ebenso verlässlich wie Sporttip, aber mit leicht anderer Bildsprache und einem eigenen Set an Aktionen. Wer zwischen beiden Veranstaltern «wählt», wählt im Wesentlichen nach Wohnkanton, nicht nach Bonus.

HornetBet – ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Sie wirbt mit einem «Willkommenspaket» für Neukunden, das üblicherweise aus Einzahlungsboni und Gratiswetten besteht. In der Schweiz hat sie keine Bewilligung, kein Anschluss an das schweizweite Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Datenschutzregeln. Ihre Lizenz ist in der Schweiz nicht etabliert; ihr Domain kann auf der Sperrliste der Gespa stehen.

Ein Schlüsselbund liegt auf einer Kommode in einem hellen Flur, daneben eine kleine Schale und ein Spiegel.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Wer dort spielt, tut das auf eigenes Risiko hinsichtlich der Schweizer Rechtslage. Zahlungen laufen über die vom Anbieter definierten internationalen Kanäle; Schweizer Franken ist nicht garantiert die Hauswährung. Auszahlungen erfolgen nach den Bedingungen des Anbieters, nicht nach Schweizer Recht.

Das Urteil: Ist kein Anbieter mit Schweizer Schutz. Lesende, die sich für ihn interessieren, sollten die fehlende Bewilligung gegen die ausländischen Werbeversprechen abwägen und sich bewusst sein, dass es im Streitfall keinen Schweizer Rechtsweg gibt.

bet365 – ohne Schweizer Bewilligung

bet365 ist ein international bekannter Anbieter, in mehreren Jurisdictionen bewilligt, aber nicht in der Schweiz. Die Gespa führt den Domain auf ihrer Sperrliste. Das Werbeversprechen umfasst regelmässig «Bet Credits», Gratiswetten und Quotenboosts. In der Schweiz hat das keine Wirkung über die Sperrliste hinaus. Schweizer Verlust- oder Spielsperren, die bei Swisslos oder Loterie Romande gesetzt wurden, wirken hier nicht. Wer umgekehrt bei bet365 eine Spielsperre setzt, schützt sich nur für diesen Anbieter.

Die Auszahlungsmechaniken folgen dem Anbieter, nicht dem BGS. Eine Auszahlung kann auf verschiedene internationale Zahlungsmittel erfolgen; Verrechnungssteuer wird nicht abgeführt. Gewinne fallen unter die kantonale Einkommenssteuer nach der im Wohnkanton geltenden Praxis.

Das Urteil: Hinsichtlich Bekanntheit ein Schwergewicht, hinsichtlich Schutz in der Schweiz genau so unzureichend abgesichert wie jeder andere ausländische Anbieter. Die Domäne wird in der Schweiz per DNS blockiert, was den Zugang über Standardanschlüsse unterbindet – ein Hinweis auf den rechtlichen Status.

BassBet – ohne Schweizer Bewilligung

BassBet ist eine weitere ausländische Marke, die in der Schweiz keine Bewilligung hat. Die Werbung mit «Willkommensbonus» richtet sich an einen internationalen Markt; die Lizenz ist nicht etabliert. Hier gilt dieselbe Analyse wie für die anderen Marken ohne Schweizer Bewilligung: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Schutz, fremde Aufsichtsregeln.

Das Urteil: Keine Schweizer Bewilligung. Wer mit einer Lizenz aus dem Ausland spielt, kann sich auf keinen Schweizer Rechtsweg stützen, falls es zu Streit über Gewinnauszahlungen, Bonusklauseln oder Kontosperren kommt.

Sportaza – ohne Schweizer Bewilligung

Sportaza wird international vermarktet und fällt in dieselbe Kategorie. Keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an die Schweizer Aufsicht, möglicherweise ein Eintrag in der Gespa-Sperrliste. Das Werbeversprechen eines grosszügigen Neukundenbonus hat in der Schweiz keine Wirkung.

Das Urteil: Marketingpräsenz täuscht nicht über die fehlende Bewilligung hinweg. Wer hier spielt, tut das ausserhalb des Schweizer Rechts.

HighFlyBet – ohne Schweizer Bewilligung

HighFlyBet reiht sich in die lange Liste ausländischer Marken ohne Schweizer Bewilligung ein. Keine Lizenz der Gespa, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Verrechnungssteuer. Die Marke kommuniziert «Willkommensbonus»-Pakete nach internationalen Standards, was in der Schweiz unter die Rubrik «nicht bewilligt» fällt.

Das Urteil: Kein Schweizer Schutz. Der Bonus, der dort angeboten wird, kann grosszügig klingen, hat aber im Ernstfall keine Schweizer Handhabe.

bet-at-home – ohne Schweizer Bewilligung

bet-at-home ist von der Gespa namentlich als Beispiel für Domain-Hopping genannt worden – eine Marke, deren Domains wiederholt auf der Sperrliste landeten und unter neuen Adressen wieder auftauchten. Das ist ein Hinweis auf den betriebenen Aufwand, das Werbeverbot in der Schweiz zu umgehen. An der rechtlichen Lage ändert Domain-Hopping nichts: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz.

Das Urteil: Auch wenn das internationale Marketing professionell wirkt, bleibt die Position ausserhalb des Schweizer Rechts. Genau die Tatsache, dass die Gespa diese Marke explizit beim Domain-Hopping nennt, signalisiert die aktive Sperrpolitik. Wer über einen anderen Anbieter auf eine derartige Marke stösst, sollte sich der fehlenden Bewilligung bewusst sein.

BetPanda – ohne Schweizer Bewilligung

BetPanda tritt international mit Kryptowährungen als Zahlungsweg auf. In der Schweiz sind Krypto-Auszahlungen aus Wettgewinnen nicht erlaubt – das BGS und die VGS schreiben Zahlungen auf ein im eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto vor. Eine Marke, die ihre Mechanik auf Kryptowährungen aufbaut, ist von vornherein nicht auf das Schweizer Bankensystem ausgerichtet.

Das Urteil: Marketingpräsenz sagt nichts über die Schweizer Zulässigkeit. Krypto-Mechaniken kollidieren mit dem Schweizer Zahlungsregelwerk.

BetOnRed – ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed schliesst die Liste der zehn verglichenen Anbieter ab. Ebenfalls keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Die Werbung mit «Willkommensbonus» zielt auf einen internationalen Markt.

Das Urteil: Keine Schweizer Bewilligung. Es gibt keinen sachlichen Grund, warum diese Marke für Schweizer Spielerinnen und Spieler vorteilhafter sein sollte als die anderen ausländischen Marken ohne Bewilligung.

Wer ausländische Marken testen will, sollte mindestens diese fünf Bedingungen kennen

Für Lesende, die das Angebot ausländischer Anbieter nicht ausschliessen wollen, folgen hier Punkte, die unabhängig vom Anbieter gelten.

  1. Keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Sperrregister. Wer sich bei Swisslos oder Loterie Romande selbst sperrt, sperrt sich nicht automatisch bei internationalen Marken. Jede Marke führt ihre eigene Sperrliste. Eine ausländische Spielsperre hat keine Wirkung in der Schweiz, und eine Schweizer schützt nicht vor einem ausländischen Anbieter.
  2. Keine Verrechnungssteuer, dafür kantonale Steuerpflicht. Da die ausländischen Anbieter die Schweizer Verrechnungssteuer nicht abführen, müssen Gewinne nach Massgabe des jeweiligen Kantons in der Steuererklärung deklariert werden. Einige Kantone behandeln solche Gewinne immer als steuerbares Einkommen.
  3. Werbung im Schweizer Internet ist verboten. Wer im Inland Werbung für diese Marken sieht, sieht Verstösse gegen Art. 74 Abs. 3 BGS. Die Strafen reichen bis CHF 500’000, getragen vom Werbenden – nicht vom Spieler.
  4. Aktionen sind an die AGB des Anbieters gebunden. Was an Bonusmechanik glänzt, steht am Ende in den Kleingedruckten. Wer nicht liest, erlebt Überraschungen bei der Auszahlung.
  5. Strafrechtliche Folgen tragen die Anbieter, nicht die Spieler. Wer beim Anbieter spielt, macht sich nach bundesgerichtlicher Praxis nicht strafbar. Allerdings können Gewinne aus den Strafverfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden – und niemand garantiert, dass das nicht passiert.

Häufige Fragen

Was bleibt vom Sporttip-Kombiboost nach den Bedingungen übrig?

Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Wette um 5 % bei vier qualifizierenden Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn – alle Voraussagen müssen Quote 1.50 oder höher haben, online gespielt werden und dürfen bei Cash-Out nicht abgeschlossen sein. Wer vier Voraussagen zu 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 mit Einsatz 10 CHF trifft, kommt auf einen Auszahlungsbetrag von rund 102 CHF statt 98 CHF. Das ist ein kleiner Bonus, aber ein ehrlicher, ohne versteckte Umsatzanforderungen.

Warum gibt es in der Schweiz keine «100 % Bonus auf die erste Einzahlung»-Angebote?

Das Geldspielgesetz verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Solche Boni sind an konkrete Aktionen gebunden, nicht an Einzahlungen in beliebiger Höhe. Klassische «100 %»-Pakete sind ein Konstrukt ausländischer Anbieter, das in der Schweizer Aufsicht nicht vorgesehen ist.

Ist der Einsatz einer «Gratiswette» wirklich weg, wenn die Wette gewinnt?

Ja, bei klassischen Gratiswetten gehört der Einsatz dem Anbieter; was die Spieler bekommen, ist der Nettogewinn, nicht Einsatz mal Quote. Das gilt in der Schweiz entsprechend. Wer mit einer CHF-10-Gratiswette auf eine 2.00er Quote wettet, erhält 10 CHF Auszahlung, nicht 20 CHF.

Wo liegt der Unterschied zwischen Aktionsguthaben und echtem Geld auf dem Wallet?

Aktionsguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Es lässt sich für Wetten einsetzen, ein Gewinn verbleibt auf dem Wallet und kann dort für weitere Wetten genutzt werden. Echt eingezahltes Geld und Gewinne aus echten Wetten unterliegen den Auszahlungsbedingungen des Anbieters und sind im Rahmen der Wallet-Grenzen auszahlbar.

Wie wirken sich Verlustlimiten auf den Bezug von Aktionen aus?

Wer eine Aktion nutzen will, muss vorher die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Eine gesenkte Limite gilt sofort, eine erhöhte erst nach 72 Stunden (bei Swisslos). Wer im Aktionszeitraum wetten will, sollte die Limite frühzeitig setzen und nicht erst unmittelbar vor Inanspruchnahme der Aktion.

Was passiert, wenn die Schweizer Gespa eine ausländische Marke sperrt?

Die Marke wird auf die Gespa-Sperrliste gesetzt; Schweizer Internetanbieter sperren die Domain per DNS. Der Zugang über Standardanschlüsse ist unterbrochen, VPN oder ausländische DNS können die Sperre umgehen. An der Rechtslage ändert das nichts: Wer die Sperre umgeht, betritt weiterhin eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung.

Wie viele Schweizer Veranstalter für Sportwetten gibt es überhaupt?

Genau zwei: Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für die Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS. Mehr gibt es nicht und kann es nicht geben, weil das Gesetz den Kreis der Veranstalter für Grossspiele auf diese zwei beschränkt.

Inhalt erstellt vom Team «Willkommensbonusch.com»